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Kurmedizin


Wer darf Kuren (§ 23 SGB V) verordnen?

Um in Deutschland Kuren verordnen zu dürfen, benötigt ein Vertragsarzt in einem amtlich anerkannten Kurort (wie Füssen) in Ergänzung zu seiner Facharztkompetenz auch eine zusätzliche Weiterbildung bzw. den Erwerb einer ärztlichen Zusatzbezeichnung. In diesem Falle handelt es sich um die Zusatzbezeichnung: "Balneologie und Medizinische Klimatologie". Hierbei geht es um die Anwendung der Bäderheilkunde einerseits und um die medizinische Nutzung und Anwendung von Klimabedingungen andererseits.


Für wen sind Badekuren (§ 23 SGB V) geeignet?

Das Indikationsspektrum ist breit. Offene oder ambulante Badekuren sind keineswegs nur etwas für Senioren und Rentner, sondern sie sind hervorragend geeignet für Menschen mit Erschöpfungszuständen, häufig verbunden mit Schlafstörungen oder einem Burn-Out-Syndrom - um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Grundsätzlich sind Badekuren immer dann sinnvoll, wenn es um die Verhinderung drohender Erkrankungen geht oder aber eine Verschlechterung einer Erkrankung verhindert werden soll.


Welche Therapiemittel umfasst die Badekur?

Heute behandeln Kurärzte ihre Patienten mit den Heilmitteln der Physikalischen Therapie, der Hydrotherapie, der Balneologie und den therapeutischen Klimafaktoren in der Prävention, Therapie und Rehabilitation.

Heilmitteln der Physikalischen Therapie:

Hierzu gehören vor allem Massagetherapien, Wärme- und Kältetherapie, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen.

Heilmitteln der Hydrotherapie:

Hierzu gehört insbesondere die Wasseranwendungen aus dem Bereich der Kneippschen Gesundheitslehre, wie Waschungen, Güsse, Wickel und Bäder. Neben der Hydrotherapie besteht die Kneippsche Gesundheitslehre aus den fünf Säulen: Hydro-, Ordnungs-, Ernährungs-, Bewegungs- und Phytotherapie (Therapie mit Heilkräutern).

Informationen zur Balneologie:

In der Balneologie oder Bäderheilkunde werden vor allem Heilbäder aus natürlichen Heilquellen angewandt, z.B. Moorbäder, Solebäder, Schwefelbäder (früher auch in Bad Faulenbach). Aber auch Wannenbäder mit Pflanzen-Extrakten und -zusätzen kommen zum Einsatz, wie beispielsweise Molkebäder, Bäder mit Fichtennadel- oder Eichenrinden-Zusätzen, Kohlensäurebäder und das Stangerbad. Zur Balneologie gehört aber auch die Behandlung mit Heilgasen (z.B. Bad Hofgastein - Anwendung der Inhalation des Heilgases Radon in Heilstollen) und Peloiden, also der Anwendung von Moor und Fango. Letztlich umfasst die Balneologie aber auch die Therapie nach Kneipp. Bei diesem ganzheitlichen modernen Gesundheitskonzept bildet die Hydrotherapie, also die Therapie mit dem Element "Wasser", angewandt auf der Körperoberfläche mit unterschiedlicher und wechselnder Temperatur, einen Schwerpunkt.


Moderne Kompaktkuren in Füssen

Während die von den Krankenkassen früher sehr geförderten sogenannten ambulanten Badekuren zurückgehen, entstehen immer öfters interessante Kurverfahren in kompakter Form, sogenannte Kompaktkuren.

Die Stadt Füssen bringt derzeit eine Kompaktkur zur Behandlung nicht organisch bedingter, sondern Lebensstil- und Lebensumstände bedingter Schlafstörungen auf den Weg. In den nächsten Jahren erwartet man hier die Genehmigung zur Umsetzung dieser Kur durch die gesetzlichen und Krankenkassen.


Wie kommt man zu einer Badekur?

Die in der Regel dreiwöchige Kur muss beim Hausarzt beantragt und vom Versicherungsträger genehmigt werden. Nach der Genehmigung hat der Patient ein dreiviertel Jahr Zeit, die Kur anzutreten. Termin und Ortswahl stehen ihm innerhalb Deutschlands grundsätzlich frei, allerdings muss es sich um einen Kurort mit passendem Indikationsbezug und ortsansässigem zugelassenem Kurarzt handeln.

Letzterem obliegt die örtliche Durchführung der Badekur. Zu den Anwendungen, die in Hopfen am See zum Tragen kommen, gehören in erster Linie die Kneipp-Therapie, Massagen, Krankengymnastik sowie Elektro- und Trainingstherapie.

Auch die Unterkunft kann frei gewählt werden. Die Kosten hierfür muss der Kurpatient allerdings zum Großteil selbst tragen, da es nur eine geringe kassenärztliche Beteiligung gibt. Zudem ist der Patient in der Zeit der Badekur nicht krankgeschrieben, sondern muss dafür seinen Urlaub verwenden.

Für weitere Fragen oder Terminabsprachen wenden Sie sich gerne an uns!

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